Kassenmängel
führen zu Zuschätzung
Mängel in der Kasse führen zu Zuschätzungen. Die Betriebsprüfer holen sich durchschnittlich 25.000 € bis 42.000 € Steuernachzahlungen von jeden einzelnen von Ihnen. Dabei ganz wichtig:
80% aller Gastronomiebetriebe zahlen aufgrund von Mängeln in der Kassenführung enorme Beträge an das Finanzamt.
Die Kassenführung stellt bereits von je her einen Schwerpunkt bei Betriebsprüfungen dar. In den Betriebsprüfungen der letzten Jahre stellen wir fest, dass die Betriebsprüfer des Finanzamtes vermehrt die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung überprüfen und gegebenenfalls bei nicht ordnungsgemäßer Kassenführung Hinzuschätzungen von bis zu 10 % des Jahresumsatzes vornehmen. Das bedeutet bei einem Monatsumsatz von 15.000€ eine Zuschätzung pro Jahr von 18.000 € und das für 3 Jahre. In Steuern gesprochen ca. 21.600,00 € ( hierbei handelt es sich umDurchschnittswerte).