Unternehmensgruppe Gerdes Impressum

Gute Zutaten ermöglichen
ein optimales Ergebnis

Warum Sie uns vertrauen sollten?

Weil einiges in uns steckt und wir mehr auf dem Kasten haben, als man von einem herkömmlichen Berater erwartet. Wohlbemerkt wir sind keine Steuerberater, denn Deklaration ist zwar wichtig - doch entscheidend ist das hier und jetzt. Die Analyse der klassische Buchhaltung (nach §6 Nr. 3, 4 StBerG) beherrschen wir aus dem Effeff, Lohnbuchhaltung (nach §6 Nr. 3, 4 StBerG) ist von je her unsere besondere Stärke.

Im Bereich Controlling aber wird der Unterschied deutlich. Durch übersichtliche Soll - Ist - Vergleiche helfen wir Ihnen, Risiken schnell zu erkennen, Ihr Unternehmen auf Kurs zu halten und die Zutaten zum Geschäftserfolg richtig zu dosieren. Der flexible Umgang mit moderner Technik ermöglicht uns Ihre Daten aus nahezu allen Systemen zu übernehmen - zeit- und kostensparend.

...und übrigends: Zuverlässigkeit, Budget- und Termintreue sind Tugenden, auf die wir allergrößten Wert legen, denn wir möchten unsere Kunden begeistern und nicht nur zufrieden stellen.

 
Unternehmensgruppe Gerdes

Gabelsbergerstr. 18
59069 Hamm

fon 0 23 85 - 9 22 30 45
fax 0 23 85 - 9 22 30 46

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» info@gerdes-hamm.de


StBerG

§6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen

Das Verbot des §5 gilt nicht für
3. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.