Gastronomie-Buchhaltung Controlling-Paket

Das Gastro-Buchhaltung Controlling-Paket

(nach §6 Nr. 3, 4 StBerG)

Monatlich erhalten Sie komprimierte, leicht lesbare Übersichten, damit Sie wissen, wo Ihr Unternehmen steht. Eine jährliche Planungssitzung vor dem Jahresende (z.B. Oktober), hilft Ihnen noch rechtzeitig etwaige Investitionsentscheidungen für das laufende Jahr zu treffen. Die Berechnung von Kennzahlen zeigt Ihnen, wie Ihr Gastronomiebetrieb läuft.

Das Controlling–Paket hat folgenden Umfang

  1. Vor–Ort-Buchhaltung (nach §6 Nr. 3, 4 StBerG) (auf Anfrage) oder Pendelordner
  2. Gastronomieauswertung mit getrennter Aufschlagskalkulation von Speisen, Getränken, Hotellerie und sonstiges!
  3. Summen- und Saldenliste
  4. Monatlicher Soll-/Istvergleich
  5. Liquiditätsvorschau
  6. Kennzahlenanalyse
  7. To-do-Liste mit Handlungsempfehlungen

Wir garantieren Ihnen die Einhaltung aller Fristen und Termine.

 

Informationen gefällig?  Informationen

Unsere Buchhaltungs-Pakete (nach §6 Nr. 3, 4 StBerG) helfen Ihnen Steuern zu sparen, Ihr Rechnungswesen und Ihre unternehmerische Zukunft erfolgreich zu gestalten.

Fragen zum Controlling-Paket? Rufen Sie uns an:

Telefon 0 23 85 - 922 30 45



StBerG

§6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen

Das Verbot des §5 gilt nicht für
3. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.