Buchhaltung in der Gastronomie

Nur wer die Mengenangaben einhält,
erreicht ein schmackhaftes Ergebnis.

Wir analysieren die für Sie relevanten Kennzahlen: Kurz, knapp und Präzise.
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft – wir liefern Ihnen geeignete
Werte aus der Buchhaltung (nach §6 Nr. 3, 4 StBerG), die Ihnen die nötige
Entscheidungssicherheit geben. Dazu haben wir Buchhaltungspakete
(nach §6 Nr. 3, 4 StBerG) entwickelt, die Ihnen helfen Steuern zu sparen
und die Zukunft Ihres Unternehmens erfolgreich zu gestalten.

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StBerG

§6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen

Das Verbot des §5 gilt nicht für
3. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.